Montag, 20. Januar
Keine Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros (EuGH)
Der EuGH hat klargestellt, dass ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, nicht zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Der EuGH widerspricht damit der in Abschn. 17.2 Abs. 10 Satz 3 UStAE wiedergegebenen nationalen Rechtsauffassung (EuGH, Urteil v. 16.1.2014 - Rs. C-300/12; Ibero Tours).
