Montag, 05. August
Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit
Im Fall einer Schwarzgeldabrede stehen dem Besteller keine Mängelansprüche zu (BGH, Urteil v. 1.8.2013 - VII ZR 6/13).
Im Fall einer Schwarzgeldabrede stehen dem Besteller keine Mängelansprüche zu (BGH, Urteil v. 1.8.2013 - VII ZR 6/13).