Samstag, 20. August
Keine Kürzung von Beitragsrückerstattungen (FG)
Selbst getragene Krankheitskosten des Steuerpflichtigen sind den außergewöhnlichen Belastungen und nicht den Sonderausgaben zuzuordnen. Daher sind Beitragsrückerstattungen nicht um selbst übernommene Aufwendungen zu kürzen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.01.2016 - 6 K 864/15; Revision anhängig).
