Samstag, 15. Juni
Keine Kündigung wegen übersehenen Fehlers eines Kollegen (LAG)
Eine Kündigung wegen des übersehenen Fehlers eines Arbeitskollegen berichtigt grds. noch nicht zu einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; in der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich (LAG Hessen, Urteil v. 7.2.2013 - 9 Sa 1315/12).
