Donnerstag, 19. März
Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass (BFH)
Es ist weder ermessensfehlerhaft noch verstößt es gegen Unionsrecht, wenn das Finanzamt es ablehnt, die unionsrechtswidrige, aber durch letztinstanzliche Entscheidung des BFH rechtskräftig gewordene Versagung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld, das an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten gezahlt wurde, im Billigkeitswege dadurch zu korrigieren, dass es die entsprechende Steuer erstattet (BFH, Urteil v. 21.1.2015 - X R 40/12; veröffentlicht am 18.3.2015).
