Donnerstag, 12. April
Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail (FG)
Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist (FG Köln, Urteil v. 25.01.2018 - 10 K 2732/17; NZB anhängig, BFH-Az. VI B 14/18).