Donnerstag, 17. März
Keine Klagebefugnis bei Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags (FG)
Gemeinden können nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags eines im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmens klagen. Dies gilt auch, wenn die Änderung dazu führt, dass die Gemeinde Gewerbesteuer in Millionenhöhe zurückerstatten muss und dadurch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird. Zu diesem Ergebnis kam der 13. Senat des Finanzgerichts Köln (FG Köln, Urteil v. 14.1.2016 - 13 K 1398/13).
