Montag, 21. Mai
Keine Firmenfortführung bei bloßer Beibehaltung einer Geschäftsbezeichnung (FG)
Auch wenn der neue Pächter ein Restaurant unter derselben Geschäftsbezeichnung (ohne Hinweis auf den Unternehmensinhaber) weiterführt, haftet er nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für die Steuerschulden seines Vorgängers (FG Münster, Urteil v. 2.4.2012 - 4 K 562/09).
