Freitag, 26. Mai
Keine Ermäßigung für "Brezenläufer" auf dem Oktoberfest (FG)
Der Verkauf von Backwaren in Festzelten unterliegt als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz, wenn sich der Verkäufer die Nutzungsmöglichkeit der Festzelte gegen Entgelt einräumen ließ und ihm die Verzehrvorrichtungen der Bierzeltbetreiber zuzurechnen sind oder ihm die Mitnutzung vertraglich zugesichert wurde (FG München, Urteil vom 22.02.2017 - 3 K 2670/14; Revision zugelassen).
