Montag, 19. Februar
Keine Berücksichtigung einer künftigen Steuerbelastung (BFH)
Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 27.09.2017 - II R 15/15; veröffentlicht am 14.02.2018).
