Montag, 08. November
Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Renovierungsumbau (FG)
Nur wenn bei den Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für die behindertengerechte Ausgestaltung seines Wohnhauses eindeutig und anhand objektiver Merkmale zwischen irrelevanten privaten Motiven und den ausschließlich durch die Behinderung verursachten Aufwendungen unterschieden werden kann, können die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden (FG Düsseldorf, Urteil v. 3.2.2010 - 7 K 814/09 E).
