Donnerstag, 16. Januar
Keine Aufteilung der Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BFH)
Eine Aufteilung der Aufwendungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in einen privat und einen beruflich bzw. betrieblich veranlassten Anteil kommt nicht in Betracht, da es nicht um eine Aufteilung oder Zuordnung beruflich und privat bedingter Risiken (wie z.B. Unfall-, Haftpflicht- oder Diebstahlrisiken) geht, sondern um das einheitlich dem privaten Bereich zuzuordnende Risiko der Sicherung des Lebensunterhalts (BFH, Urteil v. 15.10.2013 - VI B 20/13, NV; veröffentlicht am 8.1.2014).
