Samstag, 06. August
Keine Abzugsfähigkeit bei fehlender Vermietungsabsicht (BFH)
Vorab entstandene Werbungskosten können als vergeblicher Aufwand selbst dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (BFH, Urteil v. 16.02.2016 - IX R 1/15; veröffentlicht am 13.07.2016).
