Donnerstag, 16. Februar
Keine Abschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert (FG)
Für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen darf bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden (FG Münster, Urteil vom 28.10.2016 - 9 K 2393/14 K; Revision anhängig).
