Montag, 19. Mai
Keine Abgeltungsteuer auf Zinserträge aus Ehegattendarlehen (FG)
Der Abgeltungsteuersatz findet auf Zinserträge aus Ehegattendarlehen keine Anwendung. Gegen den Ausschluss bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 6 GG vor (FG Köln, Urteil v. 28.1.2014 - 12 K 3373/12; Revision anhängig).
