Freitag, 22. Mai
Keine 1%-Regelung bei ausschließlich privater Nutzung? (FG)
Das FG des Saarlandes hat zu der bislang höchstrichterlich nicht entschiedenen Rechtsfrage Stellung genommen, wie auf Gesellschafterebene eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu bewerten ist, die durch eine private Kfz-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft verursacht wurde. Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass bei einer ausschließlichen privaten Nutzung des Firmenwagens die 1%-Regelung keine Anwendung finden kann (FG Saarland, Beschluss v. 7.1.2015 - 1 V 1407/14; Beschwerde zugelassen).
