Montag, 27. April
Kein zeitanteiliger Ansatz der 1%-Regelung (FG)
Der Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens ist auch dann für jeden Kalendermonat mit dem vollen Betrag von 1% des Bruttolistenpreises zu erfassen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.2.2015 - 6 K 2540/14).
