Mittwoch, 10. September
Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften eines Strohmanns (FG)
Begehrt ein Entsorgungsfachbetrieb den Vorsteuerabzug aus Gutschriften, die verschiedene Firmen als Lieferanten ausweisen, muss der Unternehmer anhand der Gesamtumstände prüfen, ob die nötige Identität von tatsächlich Leistendem und der in den Gutschriften als leistender Unternehmer bezeichneten Person besteht, es sich also bei dem Lieferanten nicht um einen vorgeschobenen Strohmann handelt (FG Düsseldorf, Urteil v. 15.2.2014 - 1 K 720/12 U).
