Donnerstag, 14. Juli
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Festsetzung des Soli (BFH)
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu (BFH, Urteil v. 15.06.2016 - II B 91/15, veröffentlicht am 06.07.2016).
