Samstag, 15. Oktober
Kein voller Vorsteuerabzug für Ferrari (FG)
Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Denn diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen und sind (anteilig) unangemessen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.06.2016 - 1 K 3386/15).
