Mittwoch, 14. Juni
Kein Steuererlass bei fehlgeschlagenen Vereinbarungen (FG)
Vereinbaren geschiedene Eheleute, dass der Unterhaltleistende seine Zahlungen als Sonderausgaben abziehen kann, die Empfängerin diese versteuert und ihr die hierauf entfallende Steuer vom Leistenden erstattet wird, ist die Steuer nicht zu erlassen, wenn der Unterhaltleistende die Steuern nicht erstattet (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2017 - 4 K 202/16):
