Donnerstag, 11. Juli
Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf (FG)
Für die Berechnung der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Erfolgt der Verkauf unter einer aufschiebenden Bedingung und tritt diese erst nach Ablauf der Spekulationsfrist ein, so liegt kein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Das hat das FG Münster klargestellt und damit über eine bei Grundstücksveräußerungen immer wieder auftretende, höchstrichterlich noch nicht geklärte Fragestellung zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden (FG Münster, Urteil v. 22.5.2013 - 10 K 15/12; Revision zugelassen).
