Dienstag, 22. März
Kein Rücktritt vom Kauf bei "Schummelsoftware" (LG)
Im Rechtsstreit zwischen einem Kläger aus Trier und einem Bochumer Autohaus um die Rückgabe eines VW Tiguan, der mit der sogenannten "Schummelsoftware" ausgestattet ist, hat die 2. Kammer des Landgerichts Bochum die Klage abgewiesen (LG Bochum, Urteil v. 16.3.2016 - I-2 O 425/15; nicht rechtskräftig).
