Freitag, 24. Mai
Kein Kindergeld für den Besuch einer islamischen Mädchenschule (FG)
Der 2. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Besuch einer privaten islamischen Mädchenschule, deren Schwerpunkt in der Vermittlung der Grundlagen des islamischen Glaubens liegt und die weder einen Abschluss noch eine hinreichende gründliche theoretisch-systematische Ausbildung zur Vorbereitung auf einen Beruf vermittelt, die Eltern nicht zum Bezug von Kindergeld berechtigt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.2.2013 - 2 K 2760/11; rechtskräftig).
