Samstag, 21. Juni
Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft (BFH)
Die Behinderung eines Kindes ist für dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nicht ursächlich, wenn es sich in Untersuchungs- und anschließender Strafhaft befindet, selbst wenn die Straftat durch die Behinderung gefördert wurde (BFH, Urteil v. 30.4.2014 - XI R 24/13; veröffentlicht am 18.6.2014).
