Sonntag, 09. Juli
Kein höheres Elterngeld aufgrund Einmalzahlungen (BSG)
Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht nicht das Elterngeld. Diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht (BSG, Urteil vom 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R).
