Dienstag, 27. Februar
Kein häusliches Arbeitszimmer bei geringfügiger Nutzung (FG)
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.01.2018 - 6 K 2234/17, nicht rechtskräftig).
