Dienstag, 15. August
Kein grobes Verschulden bei Übernahme von Arbeitgeberangaben (FG)
Einem Steuerpflichtigen kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2016 - 4 K 1838/14; Revision anhängig).
