Freitag, 18. Juli
Kein Einspruch durch elektronische Steuererklärung (DStV)
Durch die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mittels Elster werden weder die Rechtsbehelfsfrist noch sonstige Fristen gewahrt. Auf eine entsprechende Entscheidung des FG Niedersachsen weist der DStV aktuell hin.
