Montag, 30. September
Kein Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Werkstattwagens (FG)
Bei sog. Werkstattwagen kommt der Grundsatz, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, nicht zum Tragen (FG Niedersachsen, Urteil v. 13.3.2013 - 4 K 302/11; rechtskräftig).
