Montag, 26. März
Kein AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an § 238 AO (FG)
Eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz von 6 % nach § 238 AO kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung nicht in Betracht (FG Köln, Beschluss v. 29.01.2018 - 15 V 3279/17; Beschwerde zugelassen).
