Montag, 20. April
Kein Abzug von Spenden an eine sog. Vorstiftung (BFH)
Zuwendungen an eine rechtsfähige Stiftung sind vor deren Anerkennung nicht als Sonderausgaben abziehbar (BFH, Urteil v. 11.2.2015 - X R 36/11; veröffentlicht am 1.4.2015).
Zuwendungen an eine rechtsfähige Stiftung sind vor deren Anerkennung nicht als Sonderausgaben abziehbar (BFH, Urteil v. 11.2.2015 - X R 36/11; veröffentlicht am 1.4.2015).