Donnerstag, 24. Juni
Kein Abzug für Heimkosten nicht pflegebedürftiger Ehegatten (BFH)
Aufwendungen eines nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, können nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abgezogen werden (BFH, Urteil v. 15.4.2010 - VI R 51/09; veröffentlicht am 23.6.2010).
