Dienstag, 27. Oktober
Kein Abzug fiktiver Kirchensteuern (FG)
Ein Steuerpflichtiger, der keiner Kirche angehört, ist nicht aus Billigkeitsgründen zum Sonderausgabenabzug für fiktive Kirchensteuerbeträge berechtigt (FG Münster, Urteil v. 15.9.2015 - 5 K 257/15; Rev. nicht zugelassen).
