Dienstag, 31. Mai
Kein Abzug der Folgekosten eines Scheidungsverfahrens (BFH)
Der BFH hat erneut entscheiden, dass Folgekosten eines Ehescheidungsverfahrens nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (BFH, Urteil v. 20.1.2016 - VI R 66/12, NV; veröffentlicht am 25.5.2016).
