Samstag, 23. August
Kein Abgeltungsteuersatz bei Gesellschafterfremdfinanzierung (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass die Anwendung des sog. Abgeltungsteuersatzes ausgeschlossen ist bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10% beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines verzinslichen Darlehens an die Gesellschaft erzielt (BFH, Urteil v. 29.4.2014 - VIII R 23/13; veröffentlicht am 20.8.2014).
