Freitag, 30. März
Kein § 129 AO bei fehlendem Abgleich von Arbeitslohn (BFH)
Gleicht das FA bei einer Papiererklärung den elektronisch übermittelten und der Steuererklärung beigestellten Arbeitslohn generell nicht mit dem vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung erklärten Arbeitslohn ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen unzutreffend erfasst, liegt darin keine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO (BFH, Urteil v. 16.01.2018 - VI R 41/16; veröffentlicht am 14.03.2018).
