Donnerstag, 27. Mai
Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren (BFH)
Es ist nicht missbräuchlich, wenn eine inländische Bank ihre Kunden veranlasst, Zinsscheine von Inhaberschuldverschreibungen (sog. Tafelpapiere) über ein ausländisches Kreditinstitut einzulösen. Auszahlende Stelle ist dann nämlich das ausländische Kreditinstitut, das nicht zum Einbehalt und zur Abführung von Kapitalertragsteuer verpflichtet ist (BFH, Urteil v. 17.2.2010 - I R 85/08; veröffentlicht am 26.5.2010).
