Dienstag, 18. Februar
Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkassen (FG)
Eine von den Familienkassen vielfach verwendete Rechtsbehelfsbelehrung ist irreführend - sie setzt die Einspruchsfrist von einem Monat nicht in Gang (FG Münster, Urteil v. 9.1.2014 - 3 K 742/13 KG,AO).
