Donnerstag, 27. Oktober
Innergemeinschaftliche Verbringung ohne Mitteilung der USt-IdNr. (EuGH)
Die Mehrwertsteuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Verbringung kann nicht mit der Begründung versagt werden, der Steuerpflichtige habe keine vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen, der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist und auch die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen (EuGH, Urteil v. 20.10.2016 - C-24/15).
