Dienstag, 25. Februar
Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach Außenprüfung (FG)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich u.a. mit der Frage befasst, ob ein Investitionsabzugsbetrag nachträglich zu dem Zweck in Anspruch genommen werden kann, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegen steht (FG Niedersachsen, Urteil v. 18.12.2013 - 4 K 159/13; Revision zugelassen).
