Freitag, 15. Februar
Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot (BFH)
Wird im Zusammenhang mit einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung eines ambulanten Pflegedienstes ein Wettbewerbsverbot vereinbart, kann das hierfür vereinbarte Entgelt als nicht steuerbarer Umsatz im Rahmen der Geschäftsveräußerung angesehen werden (BFH, Urteil v. 29.8.2012 - XI R 1/11; veröffentlicht am 13.2.2013).
