Freitag, 16. Januar
IHK-Mitgliedschaft auch bei rechtswidriger Betätigung (VG)
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer erfasst auch Personen, die gewerbliche Einkünfte aus rechtswidrigem Handeln erzielen. Das folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin, Urteil v. 12.12.2014 - VG 4 K 122.14)
