Mittwoch, 08. Mai
IDW hält Erbschaftsteuergesetz für verfassungsgemäß
Weder das Erbschaftsteuergesetz in seiner Gesamtheit noch die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese Auffassung vertritt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (kurz: IDW) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Stellungnahme zur Vorlage des ErbStG an das BVerfG.
