Mittwoch, 30. September
Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft (Bundesregierung)
Für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft gilt ab dem 1.10.2015 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 ?. Er steigt ab Januar 2016 auf 9,10 ?. Das Kabinett hat die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gebilligt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.
