Montag, 22. Februar
Hochzeits- und Trauerredner kann ausübender Künstler sein (BFH)
Die Steuerermäßigung für ausübende Künstler (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG) hängt nicht davon ab, ob von den Zuschauern oder Zuhörern eine "Eintrittsberechtigung" verlangt wird. Ein Trauer- oder Hochzeitsredner ist "ausübender Künstler", wenn seine Leistungen eine schöpferische Gestaltungshöhe erreichen (BFH, Urteil v. 3.12.2015 - V R 61/14; veröffentlicht am 17.2.2016).
