Dienstag, 09. Oktober
Hochzeit als außergewöhnliche Belastung? (FG)
Kosten für eine Hochzeit sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn diese besonders hoch ausfallen, da einer der Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist (FG Berlin Brandenburg, Urteil v. 15.8.2012 - 7 K 7030/11).
