Donnerstag, 30. Juni
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung (BFH)
Bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise stellen die Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zu der Personenbeförderung dar (BFH, Urteil v. 2.3.2011 - XI R 25/09; veröffentlicht am 29.6.2011).
