Dienstag, 30. September
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen verfassungsgemäß (BFH)
Die Hinzurechnung von dreizehn Zwanzigstel der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, ist - nach Ansicht des BFH - verfassungsgemäß (BFH, Urteil v. 4.6.2014 - I R 70/12; veröffentlicht 24.9.2014).
