Samstag, 29. November
Hinweispflicht bei Verjährung von Regressansprüchen gegen Vorberater (OLG)
Ohne gesondertes Mandat ist ein Steuerberater nicht verpflichtet, die Möglichkeit von Regressansprüchen gegen Vorberater zu prüfen. Selbst die Erkenntnis von ersichtlichen Fehlbeurteilungen des Vorberaters verpflichtet den nachfolgenden Steuerberater - anders als einen Rechtsanwalt - nicht dazu, die Verjährung möglicher Regressansprüche zu prüfen (OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 18.7.2014 - 17 U 21/14).
